§1 ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Stadtstreicher GbR. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Begriffe „Auftrag, Auftragnehmer und Auftraggeber" sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag" bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftragnehmer" denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber" denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
§2 LIEFERFRISTEN
Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt. Sollte der Auftragnehmer aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die nicht in seinem oder dem Einflussbereich seiner Zulieferer liegen (Naturkatastrophen, etc.), seine Leistungen gar nicht oder nur teilweise erbringen können, ist der Auftraggeber verpflichtet die Vergütung trotzdem in vollem Umfang zu zahlen. Dies betrifft insbesondere den Ausfall bzw. Abbruch von Veranstaltungen und damit einhergehende Sponsoring-Maßnahmen.
§3 LEISTUNGSUMFANG
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
§4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
- Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.